Kostenloser Leitfaden für Entscheider

NIS2 gilt. Und Sie haften persönlich.

 Unser NIS2 GF-Briefing zeigt Ihnen kompakt, was die Richtlinie konkret von der Geschäftsführung verlangt, welche Fristen bereits gelten und welche Schritte jetzt entscheidend sind. 

 

Das erwartet Sie im Briefing

10 Seiten. Alle relevanten Fakten. Kurze Lesezeit

  • Sind Sie betroffen?
  • Persönliche Haftung
  • Die wichtigsten Fristen
  • Ihre 3 persönlichen Pflichten
  • Bußgelder und Kosequenzen
  • Ihre Checkliste
GF-Briefing Titelbaltt

Wichtig zu Wissen

NIS2 macht die Geschäftsführung persoenlich verantwortlich fuer Cybersicherheitsmassnahmen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Diese Haftung kann weder per Satzung noch per Vertrag ausgeschlossen werden. 

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Warum SAVISCON und warum dieses GRC-COCKPIT System?

 
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von GRC‑Management‑Maßnahmen.
 
Statt mit leeren Tools in die NIS2 konformität zu starten, erhalten Sie bei uns ein vorbereitetes System, das Ihnen Orientierung gibt und einen strukturierten Einstieg ermöglicht.

 

 

NIS2 gilt auch nach Fristablauf

Die nationale Umsetzung der NIS2‑Richtlinie gilt seit dem 6. Dezember 2025 in Deutschland. Damit sind neue Anforderungen an Cybersicherheit, Meldungen und Prozesse für viele Unternehmen verbindlich geworden. Die ursprüngliche Registrierungsfrist beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik endete am 6. März 2026. Dennoch haben viele Unternehmen noch nicht strukturiert begonnen. Die Pflichten gelten weiterhin. Ein strukturierter Einstieg ist daher entscheidend.

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